Zugänglichkeit
Websites und mobile Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors
RICHTLINIE (EU) 2016/2102
Datum:
Geltungsbereich
Zweck und Anwendungsbereich
Solche Websites und Anwendungen sind für Benutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich.
Ausnahmen
Artículo 1
Zweck und Anwendungsbereich
...
sowie diejenigen anderer Organisationen oder ihrer Tochterunternehmen, die einen öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag erfüllen;
Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen oder darauf ausgelegt sind.
zur Durchführung aktiver Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle erforderlich ist;
Rechtstexte
