Energieeffizienz
Ökodesign und Energiekennzeichnung
RICHTLINIE 2009/125/EG
Datum:
Geltungsbereich
Artículo 1
Zweck und Anwendungsbereich
1. Diese Richtlinie bietet einen Rahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, um
ihren freien Verkehr innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten.
2. Diese Richtlinie sieht die Festlegung von Anforderungen an die energieverbrauchsrelevanten Produkte vor,
für die Durchsetzungsmaßnahmen, die sie einhalten müssen, um
auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen. Trägt zur
nachhaltige Entwicklung durch Steigerung der Energieeffizienz und
Umweltschutzniveau bei gleichzeitiger Erhöhung der Energieversorgungssicherheit.
...
4. Diese Richtlinie und die angewandten Umsetzungsmaßnahmen
aufgrund dessen werden sie unbeschadet der Gesetzgebung verstanden
Gemeinschaftsvorschriften zur Abfall- und Produktbewirtschaftung
Chemikalien, einschließlich der EU-Gesetzgebung zu fluorierten Treibhausgasen
Ausnahmen
Artículo 1
Zweck und Anwendungsbereich
...
(3) Diese Richtlinie gilt nicht für Mittel zur Personen- oder Güterbeförderung.
Rechtstexte: Richtlinien
Gesetzestexte: Verordnungen
