Maschinenbau und Transportmittel
Inspektion von Pestizid-Anwendungsgeräten
Richtlinie 2009/128 / EG
Datum:
Geltungsbereich
Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für Pestizide, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 Buchstabe a sind.
(2) Diese Richtlinie gilt unbeschadet anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Gemeinschaft.
(3) Die Bestimmungen dieser Richtlinie hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, indem sie die Verwendung von Pestiziden in bestimmten Gebieten oder unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten.
Ausnahmen
Rechtstexte
