Messtechnik
Nichtautomatische Waagen (NAWI) | Konformität mit der Richtlinie 2014/31/EU
Nichtautomatische Waagen (NAWI) | Konformität mit der Richtlinie 2014/31/EU
Datum:
Geltungsbereich
Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für alle nichtselbsttätigen Waagen.
2. Für die Zwecke dieser Richtlinie werden folgende Anwendungsgebiete von nichtautomatischen Wägeinstrumenten unterschieden:
a) Ermittlung der Masse bei Handelsgeschäften;
b) Ermittlung der Masse zur Berechnung eines Satzes, Tarifs, einer Steuer, einer Prämie, einer Geldbuße, einer Vergütung, einer Entschädigung oder einer anderen ähnlichen Gebühr;
c) Ermittlung der Masse zur Anwendung von Gesetzen oder Verordnungen oder für gerichtliche Gutachten;
d) Bestimmung der Masse in der medizinischen Praxis im Hinblick auf das Wiegen von Patienten zu Kontroll-, Diagnose- und Behandlungszwecken;
e) Bestimmung der Masse für die Zubereitung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Apotheke und Bestimmung der Masse bei Analysen, die in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien durchgeführt werden;
f) Festsetzung des Preises auf der Grundlage der Masse für den Direktverkauf an die Öffentlichkeit und die Bereitstellung von Vorverpackungen;
g) jede andere Anwendung als die unter a) und f) genannten.
Ausnahmen
Rechtstexte
