Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz
Kosmetikprodukte
VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009
Datum:
Geltungsbereich
Umfang und Ziel
In dieser Verordnung werden die Vorschriften festgelegt, denen alle in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel genügen müssen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu erreichen.
Ausnahmen
Rechtstexte
