Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz

Kosmetikprodukte

VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009

Datum: 11.01.2010 / Gültig ab 11. Juli 2013

 

Geltungsbereich

Artículo 1


Umfang und Ziel


In dieser Verordnung werden die Vorschriften festgelegt, denen alle in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel genügen müssen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu erreichen.

Ausnahmen

Rechtstexte

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