CHEMIKALIEN

Düngemittelprodukte

VERORDNUNG (EU) 2019/1009 D

Datum: 15.07.2019 / Gültig ab 16.07.2022.

Geltungsbereich

Artículo 1


Anwendungsbereich


1. Diese Verordnung gilt für EU-Düngeprodukte.
...

Ausnahmen

Artículo 1


Anwendungsbereich
...


Diese Verordnung gilt nicht für:
a) tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte, die bei der Bereitstellung auf dem Markt den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unterliegen
b) Pflanzenschutzmittel, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 fallen.


(2) Diese Verordnung lässt die Anwendung folgender Rechtsakte unberührt:
a) Richtlinie 86/278/EWG;
b) Richtlinie 89/391/EWG;
c) Richtlinie 91/676/EWG;
d) Richtlinie 2000/60/EG;
e) Richtlinie 2001/18/EG;
f) Verordnung (EG) Nr. 852/2004;
g) Verordnung (EG) Nr. 882/2004;
h) Verordnung (EG) Nr. 1881/2006;
i) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006;
j) Verordnung (EG) Nr. 834/2007;
k) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008;
l) Verordnung (EU) Nr. 98/2013;
m) Verordnung (EU) Nr. 1143/2014;
n) Verordnung (EU) 2016/2031;
o) Richtlinie (EU) 2016/2284;
p) Verordnung (EU) 2017/625.

Rechtstexte

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