Nachhaltigkeit

Kunststoffkappen und -stopfen

RICHTLINIE (EU) 2019/904

Datum: 02.07.2019

Geltungsbereich

Artículo 2


Anwendungsbereich


1. Diese Richtlinie gilt für die im Anhang aufgeführten Einwegkunststoffartikel, für Produkte
Hergestellt aus oxo-abbaubarem Kunststoff und kunststoffhaltiger Fischereiausrüstung.


(2) Soweit diese Richtlinie mit den Richtlinien 94/62/EG oder 2008/98/EG kollidiert, hat diese Richtlinie Vorrang.
Richtlinie

Ausnahmen

Rechtstexte

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